Personenkreis

Aufgenommen werden:

  • volljährige Männer die in der Regel zwischen 30 – 50 Jahren alt sind
  • und wesentlich seelisch behindert sind (§ 3 Abs. 1,2,3 und 4 der EGH – VO nach SGB XII)
  • die neben der wesentlichen seelischen Behinderung auch eine geistige und/oder eine körperliche Behinderung haben können.

nicht aufgenommen werden

  • Personen, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass eine angemessene Betreuung durch die vereinbarte Strukturqualität nicht sichergestellt werden kann.
  • akut selbstgefährdet und / oder fremdgefährdend sind.
  • Mit akut produktiver Symptomatik aufgrund einer psychischen Erkrankung
  • Sich aufgrund ihres hohen disozialen Anteils nicht in die Gemeinschaft der Einrichtung einfügen können.
  • Menschen mit einem erheblichen Pflegebedarf (Pflegestufe 1-3)
  • Menschen die akut Alkohol oder Drogen konsumieren