Personenkreis
Aufgenommen werden:
- volljährige Männer die in der Regel zwischen 30 – 50 Jahren alt sind
- und wesentlich seelisch behindert sind (§ 3 Abs. 1,2,3 und 4 der EGH – VO nach SGB XII)
- die neben der wesentlichen seelischen Behinderung auch eine geistige und/oder eine körperliche Behinderung haben können.
nicht aufgenommen werden
- Personen, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass eine angemessene Betreuung durch die vereinbarte Strukturqualität nicht sichergestellt werden kann.
- akut selbstgefährdet und / oder fremdgefährdend sind.
- Mit akut produktiver Symptomatik aufgrund einer psychischen Erkrankung
- Sich aufgrund ihres hohen disozialen Anteils nicht in die Gemeinschaft der Einrichtung einfügen können.
- Menschen mit einem erheblichen Pflegebedarf (Pflegestufe 1-3)
- Menschen die akut Alkohol oder Drogen konsumieren