Angebote und Leistungen
1. Aufnahme und Maßnahmeplanung
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Feststellung des Hilfebedarfs durch den Leistungsträger auf Grundlage der durchgeführten Hilfeplanung. Eine Aufnahme eines Leistungsberechtigten erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Leistungsbescheids durch den Leistungsträger. In der Regel erfolgt ein Eingangsgespräch zwischen der Einrichtungsleitung und dem neuen Bewohner um sich einen Überblick über die vorliegenden Problematiken zu verschaffen. Bereits hier wird eine eventuelle Bezugsbetreuung berücksichtigt. Innerhalb der ersten sechs Wochen nach Einzug wird durch den Bezugsbetreuer und die pädagogische Leitung eine detaillierte Maßnahmeplanung mit dem Bewohner erarbeitet. Die Maßnahmeplanung wird dem pädagogischen Team vorgestellt und ist Grundlage der weiteren Arbeit, die fortlaufend dokumentiert und evaluiert wird.
Die Maßnahmen basieren auf der Hilfeplanung des zuständigen Leistungsträgers. Wir geben unseren zukünftigen Bewohnern die Möglichkeit nach Absprache mit dem zuständigen Leistungsträger vor dem endgültigen Einzug ein Probewohnen zu arrangieren, um dem Bewohner ein umfassenderen Eindruck der Einrichtungen darzustellen.
1.2 Leistungen
1.2.1 Tagesstrukur
Im Rahmen der Tagesstruktur werden die Bewohner durch einen Tagesablauf an einen Rhythmus herangeführt. Seitens der Einrichtung ist die Teilnahme an der Tagesstruktur verbindlich. Durch pädagogische Anleitung wird auf diese Teilnahme hingewirkt. Dieser beinhaltet feste Essenszeiten, sowie Beschäftigungszeiten und Pausenzeiten. Eine derartige Struktur hilft den Bewohnern ihren zukünftigen Alltag selber zu bewältigen und somit eine wesentliche Säule zur Selbständigkeit zu erhalten. Die vorgegebenen Zeiten beinhalten neben den täglichen Zeiten auch wöchentliche Abläufe. Hierzu zählen beispielsweise das Sportangebot sowie die wöchentliche Einkaufsfahrt nach Schleswig.
1.2.2 Verselbständigung
Der Schwerpunkt unserer Leistungen liegt im Bereich der Erlangung von größtmöglicher Selbstständigkeit. Hierzu zählt unter anderem das Einkaufen und anschließende Zubereiten von Mahlzeiten incl. der Budgetplanung . Die Bewohner trainieren unter Anleitung das Waschen der persönlichen Bekleidung usw. In Einzelfällen werden Bewohner auch im Umgang mit der eigenen Medikamentation geschult, mit dem Ziel zukünftig ihre Medikamente selbstständig bereitzustellen. Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraumangebot, für Bewohner, welche in eine ambulante Betreuungsform wechseln möchten.
Unsere Bettplätze teilen sich wie folgt auf:
Haupthaus 34 Plätze
Wohngruppe Garten 5 Plätze
Wohngruppe Nr. 5 4 Plätze
1.2.3 Leistungen innerhalb der Wohngruppen
In den zwei Wohngruppen werden turnusmäßig Gruppentreffen durchgeführt. Während dieser Gesprächsrunden werden aufgetretene Konflikte, Differenzen als auch Anregungen aufbereitet und im zukünftigen Miteinander umgesetzt. Die Bewohner der Wohngruppen lernen unter Anleitung das selbständige Zubereiten von Mahlzeiten, ebenso wie die Reinigung der persönlichen Wäsche. Mit Hilfe eines vorgegebenen Hauswirtschaftsplan werden die Bewohner unterstützt beim Erlernen von Umsätzen von vorgegebenen Hygienestandards.
1.2.4 Arbeit und Beschäftigung
Für die Bewohner besteht die Möglichkeit in der hausinternen Förder- u. Beschäftigungswerkstatt einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Weiterhin werden Bewohner im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Fertigkeiten in allen Bereichen der hauswirtschaftlichen Verrichtungen gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der täglichen Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung oder die Reinigungsarbeiten der Gemeinschaftsräume und Flure. Die Unterhaltung der Außenanlagen und die Bewirtschaftung des Nutzgartens bietet Bewohnern ebenso ein Betätigungsfeld, wie das Mitwirken von Bewohnern bei Instandhaltung- und Renovierungsarbeiten durch die Haustechnik. Im Wäschereibetrieb unterstützen die Bewohner die Hauswirtschaftskräfte beispielsweise beim Wäschelegen oder Sortieren der Bewohnerkleidung. Wir bereiten die Bewohner gezielt auf eine erfolgreiche Integration in Arbeitverhältnisse vor. Beispielsweise eine Tätigkeit in einer "WfBM" oder unterstützen die Bewohner bei der Umsetzung eines beabsichtigten Praktikums.
1.2.5 Arztbesuche
Unsere Bewohner werden bei Arztbesuchen und im Bereich der ärztlichen Versorgung nach ihrem individuellen Bedarf durch uns begleitet bzw. unterstützt Wir unterstützen die Bewohner bei der regelmäßigen Einnahme ihrer Medikamente.
1.2.6 Angehörigenarbeit
Wir fördern den Kontakt der Bewohner zu Angehörigen und bieten Unterstützung bei Heimfahrten und Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung von familiären Verflechtungen.
1.2.7 Schriftwechsel/ Behördengänge/ Betreuergespräche
Im Rahmen der Tagesstruktur unterstützen wir die Bewohner beim persönlichen Schriftverkehr bzw. führen für die Bewohner den anfallenden Schriftwechsel durch. Auf Wunsch der Bewohner begleiten wir die Bewohner bei Betreuergesprächen und Behördenangelegenheiten. Die Leistungen umfassen aufgrund des Nachranges der Sozialhilfe nicht den Betreuungsumfang, der sich nach den Vorschriften der §§ 1896 ff. BGB (Titel 2 "rechtliche Betreuung") ergibt. Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers / einer gesetzlichen Betreuerin, welche sich durch das Betreuungsrecht bestimmen, sind vorrangig in Anspruch zunehmen.
1.2.8 Hausinterner Kiosk
Im Keller der Hauptgebäude besteht für die Bewohner die Möglichkeit zweimal täglich Dinge für den persönlichen Bedarf in einem Kiosk käuflich zu erwerben. Zu den festen Öffnungszeiten können die Bewohner dort Knabbereien, Getränke aber auch Hygieneartikel, Tabakwaren und ähnliches zum Einkaufpreis erwerben.
1.3 Indikative Gruppen
Innerhalb des Zusammenschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Wohnstätten gibt es eine wöchentliche Sportgruppe. Zusätzlich besteht eine aktive Kegelgruppe. Diese ebenfalls Wohnstätten übergreifende Gruppe ist sehr engagiert und betreibt den Kegelsport durchaus mit sportlichem Ehrgeiz.
Im 14 tägigen Rhythmus findet eine Gedächtnisgruppe statt. In dieser Gruppe trainieren die Bewohner mit Unterstützung ihre Merkfähigkeiten.
Eine Schulgruppe trifft sich wöchentlich, um Bewohner im Lesen und Schreiben zu schulen und eventuell frühere Versäumnisse auszugleichen.
Eine Suchtgruppe für Bewohner der Wohnstätten trifft sich wöchentlich, alle Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft nutzen diese Gruppe
1.4 Freizeitangebote
Wöchentlich angebotene Einkaufsfahrt innerhalb Schleswig Zweimal im Monat findet eine Ausflug- u. Einkaufsfahrt in Einkaufszentren bzw. nach Flensburg statt. Die Bewohner werden hier durch einen Mitarbeiter begleitet, in den Sommermonaten werden auch andere Ziele angeboten. Durch die Einrichtung werden in der Jahresplanung Veranstaltungen angeboten, welche in Absprache mit dem Heimbeirat geplant werden. So findet beispielsweise im Frühjahr ein Faschingsnachmittag statt. Zu diesen Veranstaltungen besteht für die Bewohner auch die Möglichkeit Bekannte einzuladen. Weitere ständige Termine sind beispielsweise ein jährliches Sommerfest oder eine Oktoberfest bzw. Halloween.
In Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat werden Ausflugsziele für das Jahr abgestimmt und diese werden dann über das Jahr angeboten bzw. realisiert. Weiterhin bietet die Einrichtung die Möglichkeit an einer jeweils fünftägigen Freizeit teilzunehmen. Hierfür unterhält die Einrichtung ein Ferienhaus. Monatlich variierende Freizeitangebote im Rahmen des gemeinsamen Freizeit- u. Beschäftigungsangebots der Arbeitsgemeinschaft.
1.5 Bezugsbetreuung
Spätestens sechs Wochen nach Einzug wird ein Betreuer, dies geschieht unter Einbeziehung der individuellen Wünsche des Bewohners, als Bezugsbetreuer festgelegt. Der Bezugsbetreuer führt regelmäßige Betreuungsgespräche durch. Er ist Ansprechpartner für persönliche Belange, Betreuergespräche und begleitet den Bewohner auf Wunsch bzw. bei Bedarf in der Zusammenarbeit mit anderen Anbietern.
- Besuche während Krankenhausaufenthalten
- Unterstützung beim Aufbau oder Erhalt sozialer Netze
- Durchführung und Beantragung von Bekleidungsanträgen u. Einkäufe
Der Betreuer erarbeitet die Maßnahmeplanung. Diese erfolgt spätestens 6 Wochen nach Einzug des Bewohners. Vorgeschaltet erfolgt eine Ressourcenfeststellung anhand von Anamnesebögen, die durch die Arbeitsgemeinschaft der Wohnstätten entwickelt wurden. Die Erstellung der Maßnahme erfolgt auf Basis, wenn vorhanden, der Hilfeplanung des Leistungsträgers.
1.5.1 Barbetragsverwaltung
Die Einrichtung bietet dem Bewohner die Verwaltung seines Barbetragkontos an. Hierfür wird gemeinsam mit dem Bewohner eine Vereinbarung getroffen, welche flexible Auszahlungsmodalitäten vorsieht. So gibt es die Möglichkeit der täglichen Auszahlung bis hin zur monatlichen Auszahlung.
1.6 Selbstorganisation der Bewohner
Durch die Bewohner ist ein Heimbeirat gewählt worden, welcher die Vertretung der Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung wahrnimmt. Halbjährlich führt der Heimbeirat eine Vollversammlung durch, die Ergebnisse werden im Anschluss mit der Einrichtungsleitung erörtert. Quartalsmäßig wird ein Gespräch zwischen dem Heimbeirat und der Einrichtungsleitung durchgeführt. Gleichzeitig hat jeder Bewohner die Möglichkeit täglich bei der Heimleitung bzw. seinem Bezugsbetreuer Anliegen persönlich vorzubringen.
1.7 Arbeitsbereiche
Innerhalb der Einrichtung stehen unterschiedliche Arbeitsbereiche zur Verfügung. Zur Tagesstrukturierung werden Bewohner in die hauswirtschaftlichen Verrichtungen mit einbezogen. Hierzu zählen beispielsweise tägliche Reinigungsarbeiten ebenso wie die Unterstützung im Küchenbereich. Desweiteren werden Bewohner in der Unterhaltung der Außenanlagen gefördert.
Eine Förder- und Beschäftigungswerkstatt bietet von Montag- Freitag unterschiedliche Programme. Diese Programme beinhalten kleinere Holzarbeiten, das Herstellen von Tauen, Mal- u. Bastelarbeiten mit dem Ziel Förderung der Motorik, Kreativität und Ausdauer.
1.8 Kooperation mit dem zuständigen Leistungsträger
Es wird davon ausgegangen, dass eine kooperative Zusammenarbeit bei der Durchführung der Maßnahme zwischen dem Bewohner, dem Leistungsträger und unserer Einrichtung für den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wichtig und förderlich ist. Es wird daher ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen allen Beteiligten angestrebt. Insbesondere wird der zuständige Leistungsträger bei wesentlichen Änderungen in den individuellen Lebensumständen eines Bewohners, die Bedeutung für die Leistungsgewährung haben, informiert, um gemeinsam individuell notwendige Hilfen passgenau planen zu können.
Eine ergänzende Beschreibung der Leistungen (soweit noch nicht o.a. benannt) differenziert nach den fünf Lebensbereichen ist möglich. Die fünf Lebensbereiche gliedern sich in die nachstehend aufgezählten Bereiche.
- Gesundheit
- Wohnen
- Arbeit/Beschäftigung/Ausbildung
- Sozialer Lebensraum
- Finanzen/Institutionen